Heute starten wir ausnahmsweise mit einem etwas schweren Thema ins Wochenende, welches uns jedoch sehr am Herzen liegt und worüber unserer Meinung nach häufiger gesprochen werden sollte:
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in patientennahen Berufen.
Egal ob im Krankenhaus oder in der ambulanten Pflege, in vielen Gesundheitsbereichen hat man häufig engen Körperkontakt mit Patienten, welcher von dessen Seite oft schnell missverstanden wird.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat unteranderem bereits darauf aufmerksam gemacht, dass sexuelle Übergriffe fast alltäglich sind. Zum Beispiel wurden rund 18% der weiblichen Pflegekräfte im ambulanten Pflegedienst bereits von Patienten belästigt.
Hierbei ist es wichtig zu unterstreichen, dass bei weitem nicht nur Frauen bereits Erfahrungen mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gemacht haben. Auch wenn es ebenfalls viele Männer gibt, die betroffen sind, sind meist jedoch eher jüngere Pflegepersonen involviert. Dies ist gerade deshalb ein Problem, da Berufsanfänger in einer eindeutig zweideutigen Situation oft nicht wissen, wie sie reagieren sollen.
Dem Patienten in einer vergleichbaren Situation selbstbewusst und konsequent gegenüber zu treten ist das A und O.
Des Weiteren sehen wir uns als Team und auch alle anderen Führungskräfte in der Pflicht, in einer solchen Situation zu 100% hinter den Pflegekräften zu stehen und Berichte über sexuelle Belästigungen immer ernst zu nehmen. Derartige Vorfälle dürfen niemals toleriert und heruntergespielt werden.
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.